Informationen zur Mitgliedschaft

Voraussetzungen

Mitglied des Vereins kann nur eine natürliche Person werden. Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zurichten.

Jeder Bootseigner hat zu seinem Boot einen passenden Bootswagen sowie einen Fingersteg für den Wasserplatz bei Beginn der Mitgliedschaft zu stellen, so dass keine Gefahr für andere Boote und Mitglieder zu erwarten ist, ferner ist eine Bootshaftpflicht abzuschließen.

Es werden Segelbootsgrößen bis 12,00 m Länge x 3,80 m Breite und einem Gesamtgewicht bis 11t aufgenommen. Die Slipanlage ist am Rüschweg.

Die Aufnahme der Mitgliedschaft beinhaltet eine Probezeit von zwei Jahren.

Kosten

Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge ergeben sich aus der Beitragsordnung.


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