Aufnahmegebühren
Beitragsart | Einmalbetrag |
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Familien und gleichgestellte Partnerschaften einschl. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr | € 1300,- |
Einzelmitglied ab den vollendeten 27. Lebensjahr | € 920,- |
Einzelmitglieder ab dem 19.Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr | € 350,- |
Einzelmitglieder ab dem 19. Lebensjahr aus einer bisherigen Mitgliedschaft (Familien- oder Einzelmitgliedschaft) | € 0,- |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | € 0,- |
Grundbeiträge
Beitragsart | Jahresbeitrag |
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Familienbeitrag (gleichgestellte Partnerschaften werden wie Familien behandelt) | € 155,- |
Einzelmitglied | € 120,- |
Kinder und Jugendliche vom 7. bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und Auszubildende sowie Studenten bis zum vollendeten 27. Lebensjahr soweit nicht in Familienmitgliedschaft im Jahr | € 50,- |
Nutzungsbeiträge
Beitragsart | Saisonbeitrag |
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Wasserliegeplatz | € 5,50 / m² |
Nutzungsaufnahme Halle | € 45,- / m² |
Winterlager Halle | € 6,50/ m ² |
Winterlager Freilager | € 3,50 / m² |
Gastlieger Halle (nur für Mitglieder) | € 10,- / m² |
Berechnungsgrundlage Wasserliegeplatz
Fläche des Bootes (Länge x Breite) zuzüglich 0,90 m zur Breite für den Fingersteg
Berechnungsgrundlage Winterlager
Nach § 2 der Anlagenordnung: Fläche des Bootes zuzüglich je 0,60 m in der Länge und Breite. Bei „Fliegenden Bauten“ wird die Grundfläche nach der Baugröße berechnet.
Gemeinschaft
Beitragsart | Betrag |
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nicht geleistete Arbeitsstunden | € 50,- / Stunde |
private Clubhausnutzung | € 50 / Tag |
Zahlungsbedingungen
Der Beitrag sowie Nutzungsbeitrag ist zum 1. Mai bzw. 1. November zahlbar. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug.
Eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € wird erhoben bei:
- nicht rechtzeitig angezeigter Kot. Verbindungsänderung
- ungerechtfertigter Rückeinzug bereits abgebuchter Beiträge
- bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren
Rückzahlung der Aufnahmegebühr bei Austritt während der Probezeit : Aufnahmegebühr mal Monate Mitgliedschaft dividiert durch 24 Monate.
Ermäßigung und Erlaß
Der Vorstand ist ermächtig, in Fällen wirtschaftlicher Notwendigkeit Beiträge zu ermäßigen oder zu erlassen. Wirtschaftliche Notwendigkeit liegt insbesondere vor bei Arbeitslosigkeit, Vermögensverfall oder Einkommenslosigkeit, es sei denn, dass der Unterhalt des Mitglieds von dritter Seite oder aus Vermögen gesichert ist. Die Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Erfüllung von ehrenamtlichen Vereinsaufgaben wird erwartet.
Beschlossen auf der MGV 22.03.2019